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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212a Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/02/20 95/13/0247 1Stammrechtssatz
Von der Erledigung der Berufung gegen einen Zahlungserleichterungsbescheid ist die Höhe einer Abgabe weder unmittelbar noch mittelbar abhängig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995130248.X01Im RIS seit
20.11.2000