Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212a Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/02/20 95/13/0021 1Stammrechtssatz
Wird ein Aussetzungsantrag, der nicht den Voraussetzungen des § 212a Abs 3 zweiter Satz BAO entspricht, nicht zurückgewiesen, sondern abgewiesen, so wird der Abgabepflichtige dadurch in seinen Rechten nicht verletzt (Hinweis E 28.1.1994, 91/17/0026-0029).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995130022.X01Im RIS seit
20.11.2000