RS Vwgh 1996/2/20 95/13/0022

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Veröffentlicht am 20.02.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212a Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/02/20 95/13/0021 1

Stammrechtssatz

Wird ein Aussetzungsantrag, der nicht den Voraussetzungen des § 212a Abs 3 zweiter Satz BAO entspricht, nicht zurückgewiesen, sondern abgewiesen, so wird der Abgabepflichtige dadurch in seinen Rechten nicht verletzt (Hinweis E 28.1.1994, 91/17/0026-0029).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995130022.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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