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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1401;Rechtssatz
Erfolgt die Zahlung eines Geldbetrages in Erfüllung eines Anspruches des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber (hier:
Gewährung eines Geldbetrages anstelle der an sich zustehenden Zurverfügungstellung eines Dienstwagens), ist dieser Betrag als Entgelt iSd § 49 Abs 1 ASVG anzusehen, uzw unabhängig davon, ob ein anderer Dienstnehmer (hier: der diesen Dienstwagen in Anrechnung auf sein Gehalt erhalten hat) auf Anweisung des Dienstgebers diesen Geldbetrag geleistet hat (sogenannte Anweisung auf Schuld iSd § 1401 ABGB) oder nur über sein Konto als Zahlstelle (Durchgangsstelle) einer Überweisung des Dienstgebers gedient hat.
Schlagworte
Entgelt Begriff Anspruchslohn Entgelt Begriff SachbezugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995080188.X01Im RIS seit
27.11.2000