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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
ASVG §76 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/08/0276Rechtssatz
Ein aus früheren Jahren stammender Verlust, wie der Verlustabzug iSd § 18 Abs 6 EStG 1988, der als Sonderausgabe zu berücksichtigen ist, ist bei Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Versicherten iSd § 3 Richtlinien Herabsetzung Beitragsgrundlage ASVG § 76 Abs 6 1990 unbeachtlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995080275.X04Im RIS seit
31.07.2001