RS VwGH Erkenntnis 1996/02/20 95/13/0247

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Veröffentlicht am 20.02.1996
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Rechtssatz

Von der Erledigung der Berufung gegen einen Zahlungserleichterungsbescheid ist die Höhe einer Abgabe weder unmittelbar noch mittelbar abhängig.

Im RIS seit
20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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