RS VwGH Erkenntnis 1996/02/20 95/13/0021

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Veröffentlicht am 20.02.1996
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Rechtssatz

Wird ein Aussetzungsantrag, der nicht den Voraussetzungen des § 212a Abs 3 zweiter Satz BAO entspricht, nicht zurückgewiesen, sondern abgewiesen, so wird der Abgabepflichtige dadurch in seinen Rechten nicht verletzt (Hinweis E 28.1.1994, 91/17/0026-0029).

Im RIS seit
20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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