RS Vwgh 1996/2/20 95/08/0175

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.1996
beobachten
merken

Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs2;
HBG §2 Z1;
HBG §3;

Rechtssatz

Eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Hausbesorgertätigkeit schließt trotz ihrer in manchen Belangen vom allgemeinen Arbeitsrecht abweichenden Charakteristika die Qualifizierung der Tätigkeit als Beschäftigung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses nach § 4 Abs 2 ASVG nicht aus (Hinweis E 13.10.1988, 87/08/0092).

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Hausbesorger

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995080175.X01

Im RIS seit

23.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten