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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
ASVG §4 Abs2;Rechtssatz
Eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Hausbesorgertätigkeit schließt trotz ihrer in manchen Belangen vom allgemeinen Arbeitsrecht abweichenden Charakteristika die Qualifizierung der Tätigkeit als Beschäftigung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses nach § 4 Abs 2 ASVG nicht aus (Hinweis E 13.10.1988, 87/08/0092).
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff HausbesorgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995080175.X01Im RIS seit
23.10.2001