RS Vwgh 1996/2/20 95/08/0175

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Veröffentlicht am 20.02.1996
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs2;
HBG §2 Z1;
HBG §3;

Rechtssatz

Es ist für die Beaufsichtigung iSd § 3 HBG nicht essentiell, daß der Hausbesorger zu einer ständigen Nachforschungstätigkeit nach allfälligen Schäden in diesem Zusammenhang verpflichet ist. Vielmehr ist das Vorliegen einer Beaufsichtigungspflicht und damit die Anwendung des HBG auch dann zu bejahen, wenn der Hausbesorger zumindest in einem Teilbereich (wie etwa die Überwachung der Beleuchtung des Hauses) verpflichtet ist, ihm zur Kenntnis gebrachte Schäden an dem Haus im bestimmten Umfang selbst zu beheben (anstelle sie bloß dem Hauseigentümer zu melden).

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Hausbesorger

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995080175.X06

Im RIS seit

23.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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