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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
ASVG §76 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/08/0276Rechtssatz
§ 76 Abs 2 ASVG und § 3 Richtlinien Herabsetzung Beitragsgrundlage ASVG § 76 Abs 6 1990 binden die Beh bei Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Versicherten zwar nicht an die rechtskräftigen Einkommensteuerbescheide des Versicherten, können allerdings - soweit nicht das Ermittlungsverfahren Anlaß zu Bedenken gibt oder solche Bedenken im Verfahren von einer Partei vorgetragen werden - als Beweismittel ausreichende Grundlage zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes sein.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Diverses Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995080275.X03Im RIS seit
31.07.2001