Index
10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §57 Abs1Rechtssatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Verordnung, mit der eine Bausperre verfügt wurde, mangels Darlegung von Bedenken.
Im vorliegenden Schriftsatz bringen die Einschreiter ausschließlich Bedenken gegen die geplante Flächenwidmungsplanänderung und die zukünftige Widmung der betroffenen Grundstücke vor. Umstände, die die bekämpfte Bausperre selbst mit Gesetzwidrigkeit belasten würden, werden nicht behauptet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / BedenkenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1993:V1.1993Dokumentnummer
JFR_10069385_93V00001_01