RS Vwgh 1996/2/20 94/13/0088

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Veröffentlicht am 20.02.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §4 Abs2 lita Z3;
BAO §80;
BAO §9;
EStG 1972 §78 Abs3;
EStG 1988 §78 Abs3;

Rechtssatz

Aus § 78 Abs 3 EStG 1972 ergibt sich, daß die volle Zahlung vereinbarter Arbeitslöhne, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel nicht auch für die darauf entfallende Lohnsteuer ausreichen, eine mit den Rechtsfolgen des § 9 BAO bedrohte Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten darstellt. Es darf nur ein solcher Betra zur Auszahlung gelangen, der die Abfuhr der Lohnsteuer erlaubt (Hinweis E 28.2.1995, 91/14/0255). Der Umstand, daß im Zeitpunkt der "Nachforderung" der Lohnsteuer auf Grund einer Lohnsteuerprüfung kein flüssigen Mittel mehr zur Verfügung standen, ist für die Inanspruchnahme des Abgabepflichtigen als Haftenden nicht maßgeblich. Im übrigen verkennt der Abgabepflichtige, daß die Verbindlichkeit an Lohnsteuer nicht erst im Zeitpunkt der "Nachforderung", sondern bereits im Zeitpunkt des Zufließens der steuerabzugspflichtigen Einkünfte entstanden ist (vgl § 4 Abs 2 lit a Z 3 BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994130088.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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