RS Vwgh 1996/2/20 95/08/0176

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Veröffentlicht am 20.02.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §36 Abs1;
VwGG §48 Abs2 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/07/24 91/19/0117 2

Stammrechtssatz

Hat sich die belangte Behörde in ihrem Schriftsatz anläßlich der Vorlage der Akten des Verwaltungstrafverfahrens einer Stellungnahme zum Beschwerdevorbringen enthalten, kann dieser Schriftsatz nicht als eine den Anspruch auf Ersatz für Schriftsatzaufwand begründende Gegenschrift angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995080176.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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