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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §36 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/07/24 91/19/0117 2Stammrechtssatz
Hat sich die belangte Behörde in ihrem Schriftsatz anläßlich der Vorlage der Akten des Verwaltungstrafverfahrens einer Stellungnahme zum Beschwerdevorbringen enthalten, kann dieser Schriftsatz nicht als eine den Anspruch auf Ersatz für Schriftsatzaufwand begründende Gegenschrift angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995080176.X01Im RIS seit
20.11.2000