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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ASVG §292;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/08/0276Rechtssatz
Der VwGH hegt keine Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Richtlinien Herabsetzung Beitragsgrundlage ASVG § 76 Abs 6 1990, zumal sie zwar nicht in § 76 Abs 2 ASVG, wohl aber unter Berücksichtigung jener Gesichtspunkte, die den VwGH bereits früher veranlaßt haben, § 292 ff ASVG hilfsweise heranzuziehen, im ASVG insgesamt ausreichend vorherbestimmt ist.
Schlagworte
Beweismittel Auskünfte Bestätigungen StellungnahmenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995080275.X02Im RIS seit
31.07.2001