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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §34 Abs1;Rechtssatz
Es ist zur Verwirklichung einer fahrlässigen Abgabenverkürzung nicht erforderlich, daß Bücher und Aufzeichnungen von AbgPfl selbst geführt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993140167.X04Im RIS seit
20.11.2000