RS Vwgh 1996/2/21 93/14/0167

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Ausgaben für Zeitungen, selbst wenn diese zum Zeitvertreib der Kunden dienen bzw berufliche Informationen enthalten, stellen Kosten der Lebensführung und somit keine Betriebsausgaben dar (Hinweis E 16.12.1986, 84/14/0110).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993140167.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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