Index
10 VerfassungsrechtNorm
Stmk AbfallwirtschaftsGLeitsatz
Zurückweisung von Individualanträgen aufgrund nicht ausreichender Bevollmächtigung des für die beschwerdeführende Gemeinde einschreitenden Rechtsanwalts; keine ausreichende Darlegung der Bedenken sowie der rechtlichen BetroffenheitRechtssatz
Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung von Bestimmungen des Stmk AbfallwirtschaftsG und der Geschäftsordnung des Abfallwirtschaftsverbandes Graz-Graz Umgebung:
Keine ausreichende Bevollmächtigung des für die beschwerdeführende Gemeinde einschreitenden Rechtsanwalts; Vertretungsbefugnis auf Einbringung einer Bescheidbeschwerde beschränkt.
Im übrigen keine ausreichende Darlegung der Bedenken im einzelnen sowie der unmittelbaren rechtlichen Betroffenheit.
Ablehnung der Beschwerde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Abfallwirtschaft, VfGH / Prozeßvollmacht, VfGH / Bedenken, VfGH / Formerfordernisse, GemeinderechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1993:B394.1993Dokumentnummer
JFR_10069385_93B00394_01