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32/08 Sonstiges SteuerrechtNorm
UmgrStG 1991 §26 Abs3;Rechtssatz
Voraussetzung für die Befreiung von der Gesellschaftsteuer ist, daß das an die neu gegründete Personengesellschaft übertragene Vermögen ALS VERMÖGEN DES ÜBERTRAGENDEN länger als zwei Jahre bestanden hat. Es kommt nicht darauf an, ob das Übertragene Vermögen als solches einem Unternehmen (richtig: Betrieb) - unabhängig davon, wem dieses Vermögen zuzurechnen war - gedient hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995160161.X01Im RIS seit
07.06.2001