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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §24 Abs1 Z2;Rechtssatz
Es trifft nicht zu, daß von einer Aufgabe des Betriebes nur dann gesprochen werden könnte, wenn alle als Mitunternehmer anzusehenden Gesellschafter, somit auch alle Kommanditisten, der Aufgabe des Betriebes zugestimmte haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994140160.X03Im RIS seit
07.06.2001