RS Vwgh 1996/2/21 94/14/0160

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Veröffentlicht am 21.02.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §24 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Es trifft nicht zu, daß von einer Aufgabe des Betriebes nur dann gesprochen werden könnte, wenn alle als Mitunternehmer anzusehenden Gesellschafter, somit auch alle Kommanditisten, der Aufgabe des Betriebes zugestimmte haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994140160.X03

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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