RS Vwgh 1996/2/21 93/14/0167

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.1996
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Der AbgPfl muß durch Aufzeichnung aller Telefongespräche die ausschließlich betriebliche Nutzung des sich in seinem Büro befindlichen Telefons nachweisen (Hinweis E 29.6.1995, 93/15/0104).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993140167.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten