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23/01 KonkursordnungNorm
BAO §198;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/14/0008 96/14/0009Rechtssatz
Es ist dem Abgabepflichtigen wegen des Konkurses über sein eigenes Vemögen verwehrt, auf Grund der Beschränkung seiner Handlungsfähigkeit ohne Zustimmung des Masseverwalters in Abgabenfestsetzungsverfahren tätig zu werden.
Zurückweisungsbescheide, die in Ansehung von Abgabenbescheiden erlassen werden, betreffen Angelegenheiten des Abgabenfestsetzungsverfahrens.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996140007.X01Im RIS seit
03.04.2001