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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/11/03 94/18/0708 2Stammrechtssatz
Im Hinblick auf die von alkoholisierten Kraftfahrzeuglenkern ausgehenden großen Gefahren für die Allgemeinheit und den Umstand, daß das Lenken eines Kraftfahrzeuges ohne Lenkerberechtigung zu den schwersten Verstößen gegen das KFG zählt, rechtfertigt das diesen Bestrafungen zugrundeliegende Fehlverhalten auch dann die Annahme, daß der Aufenthalt des Fremden die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden würde (§ 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993), wenn die Taten bloß anläßlich eines einzigen Vorfalles begangen wurden (Hinweis E 29.9.1994, 94/18/0593).
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Normen und MaterienEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996190117.X01Im RIS seit
12.06.2001