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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §37;Rechtssatz
Behauptet der Abgabepflichtige nicht ein anderes Zustelldatum als die Beh ihm im Vorhalt als angenommenes Datum mitteilte und macht er es auch nicht glaubhaft, so verletzt er seine Mitwirkungspflicht im Abgabenverfahren.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993150195.X02Im RIS seit
20.11.2000