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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Weder der Nachbar, noch der Grundeigentümer, der nicht zugleich Bauwerber ist, kann durch einen Bescheid, mit dem einem Dritten eine Baubewilligung versagt wird, in einem Recht verletzt worden sein (Hinweis E 13.10.1975, 1451/74, VwSlg 8897 A/1975). Dasselbe gilt für die Nichtigerklärung einer Baubewilligung. Durch eine derartige Nichtigerklärung werden weder Rechte von Nachbarn noch von Grundeigentümern, die nicht gleichzeitig Bauwerber sind, berührt.
Schlagworte
Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996060024.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
05.10.2012