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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Vlbg 1972 §55 Abs1 litf;Rechtssatz
Wirtschaftliche Nachteile können nur dann einen Notstand iSd § 6 VStG begründen, wenn durch sie die Lebensverhältnisse selbst unmittelbar bedroht sind (Hinweis E 12.5.1989, 87/17/0153, und E 22.3.1991, 88/18/0049). Im Zusammenhang mit einer Übertretung nach § 55 Abs 1 lit f Vlbg BauG 1972 stellt der Umstand, daß ein vom Besch bereits eingekauftes Baumaterial bei längerer Lagerung nicht mehr verwendet werden kann, keinesfalls eine derartige wirtschaftliche Schädigung dar, die die Lebensverhältnisse des Besch unmittelbar bedroht hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995060031.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009