RS Vwgh 1996/2/22 94/11/0315

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Veröffentlicht am 22.02.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs1;
AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;
ZustG §1 Abs1;

Rechtssatz

Die Wirksamkeit der Zustellung des Bescheides war eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrages. Andernfalls hätte keine Frist zur Erhebung eines Rechtsmittels zu laufen begonnen und hätte daher auch keine Frist versäumt werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994110315.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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