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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwGG §31 Abs1 Z5;Rechtssatz
Daß der Berichter den Bf iZm seinem Verfahrenshilfeantrag zur Vorlage eines Vermögensbekenntnisses aufforderte, obwohl zwei andere Gerichte (in anderen Verfahren) die Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenshilfe als erfüllt angesehen haben, vermag die Unbefangenheit des Berichters nicht in Zweifel zu ziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996110042.X01Im RIS seit
11.07.2001