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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Möglichkeit einer Verletzung von Nachbarrechten ist durch die flächenwidmungsplankonforme, abstrakte Festsetzung des Verwendungszweckes aller in einem "Allgemeinen Wohngebiet" gem § 23 Abs 5 lit b Stmk ROG möglichen Nutzungen ausgeschlossen.
Schlagworte
Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993060024.X11Im RIS seit
11.07.2001