RS Vwgh 1996/2/22 93/15/0195

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Veröffentlicht am 22.02.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §21;
AVG §39 Abs2;
BAO §115 Abs1;
BAO §98;
ZustG §22;

Rechtssatz

Grundsätzlich ist zwischen dem Realakt einer Zustellung (entweder durch körperliche Übergabe oder durch Hinterlegung eines Schriftstückes) und dem Nachweis über eine gesetzmäßige Zustellung zu unterscheiden. Letzterer kann durch einen Zustellnachweis iSd § 22 ZustG oder - wenn ein solcher fehlt oder mangelhaft ist - auf andere Weise nach den Grundsätzen der freien Beweiswürdigung geführt werden (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 1146 f). Die Vorgänge der Zustellung sind diesfalls von Amts wegen zu ermitteln (Hinweis E 21.5.1985, 84/04/0058; Walter-Mayer, Das österreichische Zustellrecht (1983), 118 f).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993150195.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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