RS Vwgh 1996/2/22 93/15/0192

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Veröffentlicht am 22.02.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §245 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/14/0047 E 30. Mai 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Ein bereits außerhalb der Rechtsmittelfrist gestellter Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist hat keine hemmende Wirkung iSd § 245 Abs 3 zweiter Satz BAO.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993150192.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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