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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/12/15 93/15/0151 9 (hier § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 beurteilt)Stammrechtssatz
Vereinfachungen, globale, auf den Einzelfall nicht abstellende Betrachtungsweisen und Ungenauigkeiten müssen in dem durch das Sachlichkeitsgebot gezogenen Rahmen in Kauf genommen werden. Daß dieser Rahmen bei § 16 Abs 2 BewG überschritten wäre, ist nicht ersichtlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994150109.X05Im RIS seit
11.07.2001