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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Bestandteil einer schriftlichen Baubewilligung und damit (rechtskräftig) genehmigt können nur jene Pläne sein, auf die sich der Verweis im Bescheidspruch bezieht.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Diverses Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996060009.X02Im RIS seit
03.05.2001