Index
20/02 FamilienrechtNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
Die belBeh ist ungeachtet des § 27 EheG berechtigt, die Frage des Vorliegens des Sichtvermerksversagungsgrundes der Gefährdung der öffentlichen Ordnung iSd § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993 durch Eingehen einer Ehe ausschließlich zur Erlangung fremdenrechtlich bedeutsamer Berechtigungen selbständig zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996190192.X01Im RIS seit
02.05.2001