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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Zusagen betreffend die Schaffung von Parkplätzen durch Behördenvertreter in Bürgerversammlungen iZm der Durchführung eines Straßenbauprojektes begründen jedenfalls keine subjektiven öffentlichen Rechte. Insbesondere enthält die Stmk BauO 1968 keine Bestimmung, aus der abzuleiten ist, daß die belangte Behörde bei ihrer Entscheidung über die Widmungsänderungsbewilligung auf die mündliche Zusage von Bürgerbesprechungen hätte Rücksicht nehmen müssen.
Schlagworte
Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993060024.X04Im RIS seit
11.07.2001