RS Vwgh 1996/2/22 96/15/0012

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Veröffentlicht am 22.02.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
BAO §308 Abs1;
VwGG §46 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1994/01/27 93/15/0219 1

Stammrechtssatz

Eine plötzliche Erkrankung und Arbeitsunfähigkeit des Beschwerdevertreters stellt auch dann, wenn sie erst am letzten Tag der Beschwerdefrist eingetreten ist, einen Wiedereinsetzungsgrund iSd § 46 Abs 1 VwGG dar; dies aber nur, wenn sie im maßgebenden Zeitpunkt zu einer vorübergehenden DISPOSITIONSUNFÄHIGKEIT geführt hat (Hinweis B 6.12.1972, 1457/72).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996150012.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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