RS Vwgh 1996/2/22 94/15/0109

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.1996
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art140 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;
EStG 1988 §16 Abs1 Z6;
StGG Art2;

Rechtssatz

Die von der Beschwerde gegen § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 vorgetragenen Bedenken unter dem Gesichtspunkt einer Ungleichbehandlung von Selbständigen und Arbeitnehmern und eines Mißverhältnisses zwischen pauschalierten und tatsächlichen Aufwendungen bieten keinen Anlaß zu einem Vorgehen des VwGH iSd Art 140 Abs 1 B-VG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994150109.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten