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24/01 StrafgesetzbuchNorm
KFG 1967 §66 Abs1 lita;Rechtssatz
Der Versuch der Bestimmung zum Mißbrauch der Amtsgewalt (durch das Anbot an die Sicherheitswacheorgane, ihnen im Falle der Abstandnahme von der Festnahme und Anzeige wegen des Verdachtes nach § 12 SGG das sichergestellte Suchtgift zu Verkaufszwecken zu überlassen) läßt nicht den Schluß zu, die betreffende Person werde aufgrund ihrer Sinnesart beim Lenken von Kraftfahrzeugen der in Betracht kommenden Gruppe die Verkehrssicherheit gefährden (§ 66 Abs 1 lit a KFG) oder sich wegen der erleichternden Umstände, die beim Lenken von Kraftfahrzeugen gegeben sind, sonstiger schwerer strafbarer Handlungen schuldig machen (§ 66 Abs 1 lit b KFG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995110377.X02Im RIS seit
11.07.2001