Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §42;Rechtssatz
Eine Änderung des Projektes in der mündlichen Bauverhandlung ist an sich zulässig, soferne das Projekt auch nach der Änderung noch als dieselbe Sache anzusehen ist. Nicht jede - auch noch so geringfügige - Projektsänderung eröffnet dem Nachbarn die Möglichkeit zur Erhebung neuer Einwendungen, weil aus dem Grundsatz, daß ein Bauvorhaben im allgemeinen ein unteilbares Ganzes ist, nicht abgeleitet werden kann, daß jede Projektsänderung neue Einwendungen auch in jenen Bereichen ermöglicht, in denen das bisherige Projekt überhaupt nicht geändert worden ist (Hinweis E 15.9.1992, 92/05/0020, sowie E 14.9.1995, 95/06/0105).
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter Abspruch Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993060024.X06Im RIS seit
11.07.2001