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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/11/09 92/13/0281 3Stammrechtssatz
Für die Prüfung der Erforderlichkeit der Benützung des eigenen Kraftfahrzeuges anstelle vorhandener Massenbeförderungsmittel unter Zumutbarkeitsgesichtpunkten fehlt es außerhalb der Bestimmung des § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 (hier: Fahrten zwischen zwei Dienststellen) an einer gesetzlichen Grundlage (Hinweis E 22.12.1980, 2001/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994150109.X02Im RIS seit
11.07.2001