RS Vwgh 1996/2/22 94/15/0109

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Veröffentlicht am 22.02.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z6;
EStG 1988 §16 Abs1 Z9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/11/09 92/13/0281 3

Stammrechtssatz

Für die Prüfung der Erforderlichkeit der Benützung des eigenen Kraftfahrzeuges anstelle vorhandener Massenbeförderungsmittel unter Zumutbarkeitsgesichtpunkten fehlt es außerhalb der Bestimmung des § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 (hier: Fahrten zwischen zwei Dienststellen) an einer gesetzlichen Grundlage (Hinweis E 22.12.1980, 2001/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994150109.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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