RS Vwgh 1996/2/23 95/02/0311

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Veröffentlicht am 23.02.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §64 Abs1;
AVG §64 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Durch die Abweisung der Berufung und gleichzeitige Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides hat die Berufungsbehörde auch die Frage der Zulässigkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung der Berufung gem § 64 Abs 2 AVG erledigt.

Schlagworte

Begründung Allgemein Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrecht AVG VStG VVG VwGG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995020311.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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