RS Vwgh 1996/2/23 94/17/0415

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Veröffentlicht am 23.02.1996
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Index

L74001 Fremdenverkehr Tourismus Burgenland
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §435;
TourismusG Bgld 1992 §28;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/17/0367 E 26. Juni 2000

Rechtssatz

Zwar erfolgt die Übertragung des Eigentums an Superädifikaten durch Urkundenhinterlegung bei Gericht, der ursprüngliche Erwerb erfolgt aber durch Errichtung des Bauwerks ohne Urkundenhinterlegung (Hinweis: Spielbüchler in Rummel, ABGB, Rz 1 zu § 435).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994170415.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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