RS Vwgh 1996/2/23 95/17/0026

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Veröffentlicht am 23.02.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §45 Abs1 Z5;

Rechtssatz

Der im § 45 Abs 1 Z 5 VwGG verwendete Begriff der Klaglosstellung ist nicht bloß als formelle Klaglosstellung zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995170026.X03

Im RIS seit

29.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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