RS Vwgh 1996/2/23 95/02/0513

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Veröffentlicht am 23.02.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
VStG §24;

Rechtssatz

Die Nichtbeantwortung von Fragen durch den Beschuldigte unterliegt der freien Beweiswürdigung.

Schlagworte

Beweise Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Ermittlungsverfahren Allgemein Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995020513.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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