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L34001 Abgabenordnung BurgenlandNorm
AVG §37;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/17/0367 E 26. Juni 2000Rechtssatz
Selbst wenn man die Anforderungen an ein entsprechendes Vorbringen zur Dartuung der Wesentlichkeit eines Verfahrensmangels wie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auch im Vorstellungsverfahren nicht überspannen darf, müßte das Vorbringen über die bloße Rechtsbehauptung (hier, der Abgpfl sei nicht Eigentümer des Ferienwohnungshauses, er habe dort keinen ordentlichen Wohnsitz und keinen ganzjährigen Wohnbedarf) hinaus ein ermittelbares, konkretisiertes Sachverhaltsvorbringen enthalten.
Schlagworte
Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Vorstellung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Verwaltungsgerichtsbarkeit (hinsichtlich der Säumnisbeschwerde siehe Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden) DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994170415.X02Im RIS seit
20.11.2000