RS Vwgh 1996/2/23 95/02/0255

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Veröffentlicht am 23.02.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2858/76 B 18. Mai 1978 RS 1

Stammrechtssatz

Das bloße Recht auf Anhörung ergibt kein subjektives Recht auf eine Entscheidung bestimmten Inhaltes in der Sache selbst.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995020255.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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