RS Vwgh 1996/2/23 95/17/0057

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Veröffentlicht am 23.02.1996
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L34006 Abgabenordnung Steiermark
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212a;
LAO Stmk 1963 §161a;

Rechtssatz

Der Ablauf der Aussetzung ist anläßlich einer Berufungsentscheidung, die über eine Berufung iSd § 212a Abs 1 BAO ergeht, zu verfügen (Hinweis E 30.6.1994, 94/15/0056). Im Hinblick auf die Übereinstimmung im Wortlaut ist auch § 161a LAO Stmk in diesen Sinne zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995170057.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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