RS Vwgh 1996/2/23 94/17/0114

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Veröffentlicht am 23.02.1996
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115;
LAO Wr 1962 §90;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/16 90/14/0179 2

Stammrechtssatz

Aus dem Unterbleiben einer Beanstandung für einen früheren Prüfungszeitraum ist nach dem Grundsatz von Treu und Glauben kein berechtigtes Vertrauen auf das Beibehalten einer von der Abgabenbehörde geübten (unrichtigen) Vorgangsweise abzuleiten (Hinweis E 24.5.1993, 92/15/0037).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994170114.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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