RS Vwgh 1996/2/26 95/10/0132

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.1996
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §54;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/11/21 93/10/0141 6

Stammrechtssatz

Die Beiziehung einer Partei zum Lokalaugenschein - mag sie auch im Einzelfall zweckmäßig sein - schreibt das Gesetz nicht generell vor (Hinweis E 19.9.1987, 87/10/0063).

Schlagworte

Beweismittel Augenschein Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Augenschein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995100132.X01

Im RIS seit

07.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten