RS Vwgh 1996/2/26 95/10/0132

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Veröffentlicht am 26.02.1996
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §172 Abs6 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/08/03 95/10/0065 5

Stammrechtssatz

Die Rechtmäßigkeit eines Wiederbewaldungsauftrages hängt von Feststellungen ab, wonach die Wiederbewaldung im konkreten Fall zur Walderhaltung erforderlich ist (Hinweis E 11.5.1987, 87/10/0044, betreffend die Wiederbewaldung einer Fläche von 30 Quadratmetern). Daß eine Wiederbewaldung zur Walderhaltung erforderlich ist, ist bei einer Kahlfläche in der Größe von 600 Quadratmetern nicht als zweifelhaft anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995100132.X09

Im RIS seit

07.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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