RS Vwgh 1996/2/26 95/10/0216

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Veröffentlicht am 26.02.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
AVG §58 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Auch sachverständige Äußerungen des entscheidenden Organs, insbesondere im Rahmen der Beratungen eines Kollegianorganes, unterliegen, sofern sie Niederschlag in der Entscheidung finden, dem Parteiengehör (Hinweis E 22.3.1991, 90/10/0088).

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Parteiengehör Sachverständigengutachten Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995100216.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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