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92 LuftverkehrNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Verordnung betreffend Sicherheitsbeiträge für Flugpassagiere mangels Legitimation; Zumutbarkeit der Beschreitung des VerwaltungsrechtswegsRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §1 der Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Höhe des Sicherheitsbeitrages für Flugpassagiere, BGBl. 136/1993.
Der Antragsteller (Halter eines Zivilflugplatzes) hätte die Möglichkeit, einen Antrag auf Rückerstattung der von ihm im Wege der Selbstbemessung entrichteten Sicherheitsabgabe (§11 des BG über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen, BGBl. 824/1992) mit der Begründung zu stellen, die Abgabeentrichtung hätte sich im Hinblick auf die Gesetzwidrigkeit der angefochtenen Bestimmung als unrichtig erwiesen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Luftfahrt, Sicherheitsbeitrag (Luftfahrt), Finanzverfahren, Selbstbemessung (Finanzverfahren)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1993:V19.1993Dokumentnummer
JFR_10069377_93V00019_01